Erstberatung

Treten wir als Versicherungsmakler erstmals mit Ihnen in Kontakt,
sind wir gemaß §15 VersVermV verpflichtet,
Ihnen gegenüber eine Erstinformation über uns selbst zu leisten.
Der Sinn dieser Erstinformation ist,
dass Sie überprüfen können, mit welcher Art Vermittler Sie es zu tun haben.
Sie erhalten außerdem die Möglichkeit, mit Hilfe einer Registernummer in einem im Internet zugänglichen Vermittlerregister zu überprüfen,
ob wir als Vermittler ordnungsgemäß zugelassen sind.

Unseren Erstberatungsbogen können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.